Dem derzeit stark expandierem Direktvertriebsunternehmen und CBD-Pionier Natura Vitalis aus Essen ist durch eine Behörde in Deutschland das Inverkehrbringen aller aktuellen CBD-haltigen Nahrungsergänzungsprodukte verboten worden. Das Unternehmen zeigt sich von diesem Verbot überrascht, da man in den letzten knapp zwei Jahren dieser Behörde umfassend dargelegt und auch belegt habe, dass alle hochqualitativen und natürlichen hanfhaltigen Nahrungsergänzungsprodukte selbstverständlich rechtlich verkehrsfähig und zulässig sind.
Insbesondere sind CBD-Produkte auch keine „neuartigen“ Lebensmittel/Lebensmittelzutaten im Sinne der Novel Food Verordnung (Novel Food: alle Lebensmittel, die in der EU vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang im Handel waren oder verzehrt wurden).