Die Bitclub Network Inc. vertreibt Mininghardware und bietet deren Betrieb im Rahmen eines Miningpools an. Die Mietglieder erhalten sodann die geminten Bitcoins, nach Abzug einer Quote für den Strom und den Betrieb, ausgezahlt.
Im Rahmen eines behördlichen Verfahrens, welches durch unsere Kanzlei begleitet wurde, nahm die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine rechtliche Einschätzung des Geschäftsmodells hinsichtlich der Fragestellung, ob der Bitclub für seine Angebote eine Erlaubnis der BaFin benötigt, vor. Das Ergebnis lautet, dass es keine Erlaubnis erforderlich ist und es sich um ein legales Geschäft handelt. Konkret teilte die BaFin mit Schreiben vom 19.11.2018 mit, dass sich die Bitclub Network Inc.