Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 04.11.2016 – 315 O 396/15) hatte einen Sachverhalt zu bewerten, in dem die Forever Living Products Germany GmbH (Forever Living Products), ein Unternehmen aus der MLM-Branche, vertreten durch unsere Kanzlei, seinen Vertriebspartnern den Verkauf von Waren auf der Handelsplattform eBay untersagte. Forever Living Products vertreibt deutschlandweit hochwertige Nahrungsergänzungen und Kosmetikwaren. Das Unternehmen hat in seinen Unternehmensrichtlinien u.a. geregelt, dass gegenwärtig der Vertrieb ihrer Waren durch Vertriebspartner auf der Handelsplattform eBay untersagt ist, da die Handelsplattform eBay es gegenwärtig nicht hinreichend ermöglicht, die gesamte Produktpalette in der entsprechenden Qualität abzubilden.
Ein Vertriebspartner von Forever Living Products ignorierte dieses vertragliche Verbot,