Bereits im April 2017 hatte das Amtsgericht Münster auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld Arreste in Millionenhöhe in das Vermögen des nordrhein-westfälischen Servicedienstleisters der OneCoin-Firmen verhängt, der insofern für OneCoin deutschlandweit tätig war.
Immer wieder jeweils dann, wenn diese Arreste durch unsere Kanzlei mit Rechtsmitteln angegriffen worden sind, änderten die Strafverfolgungsbehörden die Arrestverfügungen geringfügig und brachten eine „neue Fassung“ der Arreste aus, was auch dazu führte, dass allein aus formalen Gründen die Rechtsmittel über einen langen Zeitraum hinweg ins Leere liefen.
Wir rügten dieses Vorgehen mehrfach schriftlich und fochten auch die im Beschwerderechtszug ergangenen Beschlüsse des Landgerichts Münster vom 09.02.2018 und 10.07.2018 konsequent an.